Katholische Erwachsenenbildung
Rheinland-Pfalz
Landesarbeitsgemeinschaft e.V.
Vorstand der KEB im Sinne des § 26 BGB und geschäftsführender Vorstand sind die/der Vorsitzende und die beiden Stellvertreter. Zeichnungsberechtigt ist die/der Vorsitzende und ein Stellvertreter gemeinsam, bei Verhinderung der/des Vorsitzenden beide Stellvertreter.
Der Vorstand besteht aus:
a) der/dem Vorsitzenden,
b) den beiden Stellvertretern/-innen,
c) vier weiteren Vorstandsmitgliedern, je eines der unter § 3 a-d genannten Mitgliedern,
d) dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin der KEB Rheinland-Pfalz, diese/r mit beratender Stimme.
Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.