Katholische Erwachsenenbildung
Rheinland-Pfalz
Landesarbeitsgemeinschaft e.V.
Ihre gesetzliche Grundlage ist das rheinland-pfälzische Weiterbildungsgesetz (WBG) sowie die entsprechende Durchführungsverordnung.
Weiteres wichtiges Gesetzeswerk ist das Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) sowie die entsprechende Durchführungsverordnung.
Mit dem Weiterbildungsgesetz von 1996 hat die Landesregierung den anerkannten Landesorganisationen einen größeren Spielraum im Hinblick auf die Gestaltung ihrer internen Strukturen und die Mitwirkung im öffentlich verantworteten und geförderten Weiterbildungssystem eingeräumt. Ein großer Teil der Verantwortung bezüglich der Festlegung der Förderfähigkeit liegt seitdem bei der Statistikkommission des Landesbeirats für Weiterbildung. Diese legt strittige Fragen im Hinblick auf die Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen bzw. Maßnahmetypen aus. Zur Aufgabe dieser Kommission gehört seit 1996 auch die Förderung der Qualität der Weiterbildungsarbeit allgemein. Die Gewährleistung der Förderfähigkeit nach dem WBG stellt für die Qualität der Bildungsmaßnahmen eine notwendige Grundlage dar.
Daher gibt die KEB gemeinsam mit anderen Landesorganisationen das
ABC der Weiterbildungsförderung heraus.
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